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Öffnungszeiten

Mo-Fr.  von 10.00 -13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr


Wir sind für Sie da, nicht nur in Heiligenhaus, sondern auch für unsere nähere Umgebung  wie  Velbert, Velbert-Neviges, Velbert-Langenberg, Wülfrath, Mettmann, Ratingen, Ratingen-Lintorf, Ratingen-Hösel, Ratingen- Homberg,  Essen-Kettwig, Essen-Werden und ganz Niederberg.



INFOTHEK - RAUCHMELDERPFLICHT

1. Die gesetzliche Lage

Seit 2013 gilt in Deutschland eine flächendeckende Rauchmelderpflicht. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren müssen Melder installiert sein. Das gilt für hörende und hörgeschädigte Menschen gleichermaßen.





2. Das Problem: Standard-Melder reichen nicht aus

Ein normaler Rauchmelder aus dem Baumarkt rettet Leben durch einen extrem lauten Piepton. Wer schlecht oder gar nichts hört, schläft im Ernstfall einfach weiter – besonders nachts, wenn der Geruchssinn ebenfalls im Standby-Modus ist. Ein normaler Melder ist hier nicht barrierefrei und damit wirkungslos.


3. Die Lösung: Das funkvernetzte Warnsystem

Marktführer wie Humantechnik bieten spezielle Systeme an, die statt auf Ton auf Licht und Vibration setzen. Das Prinzip ist denkbar einfach:


Funk-Rauchmelder:  

Erkennt Rauch und sendet sofort ein Funksignal an alle Empfänger.


Blitzlampe:

Ein sehr heller Lichtblitz (Xenon). Er weckt Sie selbst bei geschlossenen Augen zuverlässig durch das Augenlid hindurch.


Vibrationskissen:

Wird unter das Kopfkissen oder die Matratze gelegt und rüttelt Sie im Alarmfall wach.



Diese Komponenten werden fest miteinander gekoppelt. Löst ein Melder im Flur aus, blitzt es im Wohnzimmer und das Bett im Schlafzimmer vibriert.


4. Wer übernimmt die Kosten?

Bei der Finanzierung von speziellen Rauchwarnsystemen gibt es zwei unterschiedliche Ansätze, die je nach Einzelfall betrachtet werden müssen:


1. Die baurechtliche Ebene (Landesbauordnung):

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten. Bei einer vorliegenden Hörbehinderung kann dies auch die Ausstattung mit barrierefreien Modellen umfassen.

Da die rechtliche Durchsetzung gegenüber dem Vermieter jedoch oft zeitaufwendig sein kann, gibt es einen zweiten, bewährten Weg.


2. Die gesundheitliche Ebene (Gesetzliche Krankenkasse):

Speziell für hörgeschädigte Menschen entwickelte Funk-Rauchmelder sind im Hilfsmittelverzeichnis (Positionsnummer 16.99.03.1001) gelistet.

Damit erkennt die Krankenkasse diese Systeme als notwendigen Behinderungsausgleich an.


Der Weg in der Praxis:

Häufig erweist sich die Beantragung über die Krankenkasse als der direktere Weg zu Ihrer Sicherheit.


HNO Verordnung:

Ihr HNO-Arzt stellt Ihnen bei entsprechender Indikation eine Verordnung (Rezept) für ein "Rauchwarnsystem für Hörgeschädigte" aus.


Fachberatung bei revEAR:

Mit diesem Rezept kommen Sie zu uns. Wir sprechen über die optimale Platzierung der Sender und Empfänger in Ihrer Wohnung.


Antrag:

Wir erstellen den Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung, kümmern uns um die Abwicklung.


Unser Ziel:

Dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden jederzeit sicher fühlen können. 



5. Gut zu wissen





6. REVEAR Akustik kümmert sich um Ihre Sicherheit

Sie müssen sich nicht allein durch den Antrag quälen. Wir prüfen für Sie: Was zahlt die Kasse? Welche Komponenten sind für Ihre Wohnung sinnvoll?  Wir beantragen und liefern.


Ihre Ansprechpartnerin: Petra Niederklostermann – 📞 02056 / 92 98 63 0


Wir sorgen dafür, dass Sie sicher schlafen – auch ohne etwas zu hören.


RAUCHMELDERPFLICHT FÜR ALLE

Signolux Rauchmelder

Rauchmelderpflicht für alle – auch bei Hörminderung.

Nur eben anders.


Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist kein Privileg, sondern Gesetz.

Doch was nützt ein Alarm, den man nicht hören kann?

Wir erklären Ihnen, wie Sie trotz Hörminderung sicher schlafen und wer die Kosten für die Technik übernimmt.