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Wir sind für Sie da, nicht nur in Heiligenhaus, sondern auch für unsere nähere Umgebung  wie  Velbert, Velbert-Neviges, Velbert-Langenberg, Wülfrath, Mettmann, Ratingen, Ratingen-Lintorf, Ratingen-Hösel, Ratingen- Homberg,  Essen-Kettwig, Essen-Werden und ganz Niederberg.



INFOTHEK - KOSTENÜBERNAHME

Roger-Anlage & Kostenübernahme: Wer zahlt was?

Ein Wegweiser durch den Paragrafen-Dschungel

Hörgeräte und Cochlea-Implantate (CI) leisten Großartiges. Doch ihre Technik stößt an Grenzen, wenn die Entfernung zum Sprecher mehr als 1,5 Meter beträgt oder der Lärmpegel im Raum (Büro, Restaurant, Versammlung) zu hoch wird.


Hier schlägt die Stunde von Roger-Systemen. Sie übertragen die Sprache drahtlos und glasklar direkt in Ihr Ohr. Doch wer übernimmt die Kosten für diese hochwertige Technik? Je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche Wege.



1. Der Weg über die Krankenkasse (Privatleben & Grundbedürfnisse)

Viele Krankenkassen lehnen Anträge von Erwachsenen zunächst ab. Die aktuelle Rechtsprechung bietet gute Argumentationsgrundlagen, um Ihren Anspruch geltend zu machen.



Wichtige Basis für den Antrag: Hilfsmittelrichtlinie § 19 Abs. 3

Seit 2012 regelt diese Richtlinie: Die Kasse kann zahlen, wenn ein Hilfsmittel die „Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens“ sicherstellt. Dazu gehört ausdrücklich die Kommunikation.


So argumentieren Sie richtig:

Ein Hörgerät allein reicht im Alltag oft nicht aus (z. B. bei Gruppengesprächen, in halligen Räumen oder beim Verstehen der Enkelkinder). Roger überbrückt genau diese Lücke und sichert Ihre Teilhabe am sozialen Leben.


Wichtige Urteile für Ihren Antrag

Sollte die Kasse "Nein" sagen, helfen oft Verweise auf die Rechtsprechung:




Ein mögliches Formulierungsbeispiel für Ihren Arzt könnte sein:

„Versorgung mit Hörgeräten allein nicht ausreichend. Roger-System zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse nach § 19 Abs. 3 HilfsM-RL zwingend erforderlich.“



2. Der Weg über das Berufsleben (Arbeitsplatz & Ausbildung)

Wenn Sie die Anlage primär für den Job brauchen (Konferenzen, Telefonate im Großraumbüro), sind andere Kostenträger zuständig.


Wer ist für mich zuständig?


Kostenträger Wer wird gefördert? Voraussetzung





Zusätzliche Unterstützung:





3. Schritt-für-Schritt zum Ziel

1. HNO-Arzt: Holen Sie sich ein Attest, das bestätigt, dass Hörgeräte allein nicht für Ihre Kommunikation ausreichen.


2. Beratung bei revEAR: Wir schauen gemeinsam, welches Roger-System zu Ihnen passt, und erstellen einen Kostenvoranschlag.


3. Widerspruch (falls nötig): Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bei einer Ablehnung legen Sie Widerspruch ein.



Ihre Spezialistin bei REVEAR Akustik: Petra Niederklostermann – 📞 02056 / 92 98 63 0


Hinweis: Dies ist eine Information aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Sozialverbände wie den VdK oder Fachanwälte.



INFORMATIONEN FÜR EINE KOSTENÜBERNAHME