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02056 -
revEAR Akustik, Leipziger Str. 24, 42579 Heiligenhaus
Öffnungszeiten
Mo-
Wir sind für Sie da, nicht nur in Heiligenhaus, sondern auch für unsere nähere Umgebung wie Velbert, Velbert-
Roger-
Ein Wegweiser durch den Paragrafen-
Hörgeräte und Cochlea-
Hier schlägt die Stunde von Roger-
1. Der Weg über die Krankenkasse (Privatleben & Grundbedürfnisse)
Viele Krankenkassen lehnen Anträge von Erwachsenen zunächst ab. Die aktuelle Rechtsprechung bietet gute Argumentationsgrundlagen, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
Wichtige Basis für den Antrag: Hilfsmittelrichtlinie § 19 Abs. 3
Seit 2012 regelt diese Richtlinie: Die Kasse kann zahlen, wenn ein Hilfsmittel die „Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens“ sicherstellt. Dazu gehört ausdrücklich die Kommunikation.
So argumentieren Sie richtig:
Ein Hörgerät allein reicht im Alltag oft nicht aus (z. B. bei Gruppengesprächen, in halligen Räumen oder beim Verstehen der Enkelkinder). Roger überbrückt genau diese Lücke und sichert Ihre Teilhabe am sozialen Leben.
Wichtige Urteile für Ihren Antrag
Sollte die Kasse "Nein" sagen, helfen oft Verweise auf die Rechtsprechung:
Ein mögliches Formulierungsbeispiel für Ihren Arzt könnte sein:
„Versorgung mit Hörgeräten allein nicht ausreichend. Roger-
2. Der Weg über das Berufsleben (Arbeitsplatz & Ausbildung)
Wenn Sie die Anlage primär für den Job brauchen (Konferenzen, Telefonate im Großraumbüro), sind andere Kostenträger zuständig.
Wer ist für mich zuständig?
Kostenträger Wer wird gefördert? Voraussetzung
Zusätzliche Unterstützung:
3. Schritt-
1. HNO-
2. Beratung bei revEAR: Wir schauen gemeinsam, welches Roger-
3. Widerspruch (falls nötig): Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bei einer Ablehnung legen Sie Widerspruch ein.
Ihre Spezialistin bei REVEAR Akustik: Petra Niederklostermann – 📞 02056 / 92 98 63 0
Hinweis: Dies ist eine Information aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Sozialverbände wie den VdK oder Fachanwälte.